Diskussion von Zuschlagskriterien in Vergabeverfahren

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Diskussion von Zuschlagskriterien in Vergabeverfahren am 17.03.2016

Wie sollen wir mit dem Bestbieterprinzip in der Praxis umgehen

D
ie Novelle 2015 zum Bundesvergabegesetz tritt voraussichtlich mit 1. März 2016 in Kraft. Der wesentliche Eckpunkt der Novelle 2015 ist das verpflichtende Bestbieterprinzip bei bestimmten Vergabeverfahren, z.B. bei der Vergabe von Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert über netto EUR 1.000.000,-.

Bisher wurde der überwiegende Teil öffentlicher Aufträge nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben und vergeben. Auftragsvergaben nach dem Bestbieterprinzip waren die Ausnahme. Das erforderliche Finden und Festlegen geeigneter und rechtmäßiger Zuschlagskriterien für zukünftige Auftragsvergaben nach dem Bestbieterprinzip ist nicht einfach. Eine jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol wirft zusätzlich Fragen und Probleme für die Praxis auf.

Wir laden Vertreter öffentlicher Auftraggeber und Auftragnehmer zu einer Diskussion möglicher Zuschlagskriterien ein. Ziel der Veranstaltung ist ein Austausch der auf Auftraggeber- und Auftragnehmer-Seite vorhandenen Ziele, Anliegen und Erfahrungen. Im Idealfall ergeben sich in der Diskussion Ansätze für neue, geeignete Zuschlagskriterien für zukünftige öffentliche Auftragsvergaben.

Termin
Donnerstag, 17. März 2016
13:30 Uhr – ca. 15:00 Uhr

Ort
CHG Czernich Rechtsanwälte
Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck

Impulsreferat und Moderation
RA Dr. Günther Gast, LL.M.

Impulsgeber
DI Anton Rieder, Landesinnungsmeister Bau Tirol
DI Gerhard Wastian, Landesbaudirektion Tirol

Zur entspannten Diskussion servieren wir Kaffee und kleine Snacks.

Die Teilnehmeranzahl bei dieser Veranstaltung ist beschränkt. Wir ersuchen Sie somit um ehestmögliche Anmeldung, spätestens jedoch bis Freitag, 11.03.2016 per E-Mail an innsbruck@chg.at